Wappen

Der Landkreis Grafschaft Schaumburg übernahm im Jahre 1950 das schaumburgische Wappen mit den drei Nägeln als Kreiswappen. Die Schaumburger Grafen aus lippischem Hause fügten nach 1648 dem Nesselblatt die "Lippische Rose" hinzu, eine rote fünfblättrige Rose mit goldenem Samen und grünen Kelchblättern. Dieses Wappen, das bis 1918 alle schaumburg-lippischen Behörden in ihrem Siegel führten, wurde 1922 Staatswappen des Freistaates Schaumburg-Lippe. Nach Zusammenlegung der Kreise Bückeburg und Stadthagen wählte es der Landkreis Schaumburg-Lippe im Jahre 1950 zum Kreiswappen.
Der Landkreis Schaumburg entschied sich für ein Wappen, das die beiden historisch gewordenen Einheiten symbolisiert: "In Rot mit blauem Schildrand ein silbernes Nesselblatt". Das Nesselblatt in seiner ursprünglichen Form wurde mit den schaumburg-lippischen Farben Weiß-Rot-Blau kombiniert.
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