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Rechtsanspruch auf Einbürgerung

Ausländer haben nach einem 8-jährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen, verkürzt sich die Frist auf 7 Jahre.

Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit 8 Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten. Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.

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