Verpflichtungserklärung
In vielen Fällen ist es bei der Visumsbeantragung erforderlich, für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten, wie z. B.
- Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens
- Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit
- Aufwendungen für die Rückreise
aufzukommen. Weitere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung.
Hinweis
Die Visumentscheidung selbst obliegt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
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