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Tierkörperbeseitigungsgesetz, § 8 Abs. 1
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Speiseabfälle, Abgabe/Verfütterung
Entscheidung
Ausnahmegenehmigung zur Abgabe/Verfütterung von Speiseabfällen
Rechtsgrundlage
Tierkörperbeseitigungsgesetz, § 8 Abs. 1Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Amt 39 - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Bahnhofstraße 25
31675 Bückeburg
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bahnhofstraße 25
31675 Bückeburg
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
freitags 7.30-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständig
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