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Sperrzeitverordnung, §§ 3 und 4
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Sperrzeit
Entscheidung
Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten innerhalb der Gemeinde
zuständige Behörde/Institution
Stadt, Samtgemeinde, Gemeinde
Rechtsgrundlage
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