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Was bedeutet ohne Bezahlung?

Der Landkreis Schaumburg berücksichtigt bei der Vergabe der Ehrenamtskarte nur diejenigen Bewerber/-innen, denen für ihre Tätigkeit nur die tatsächlichen Auslagen erstattet werden oder denen lediglich eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, die über die Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) nicht hinausgeht. Dies wird angenommen bis zu einem monatlichen Betrag, der 50,00 € nicht übersteigt.

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